Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

21.10.2022;29.08.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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Ministerium für Inneres und bau Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Es gibt keine Frist.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

In Mecklenburg-Vorpommern fallen Gebühren in Höhe von 90 - 145 Euro an.

Gebühr Personenstandsurkunde
15 EUR (FIX)


Volltext

Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.


Voraussetzungen


Ansprechpunkt


Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)