Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

05.02.2026;10.03.2025

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon    +49 301 86812-3333
E-Mail    eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
WWW    Kontaktformular der Bürgerkommunikation auf dem Personalausweisportal
Öffnungszeiten    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Sonstige Angaben    Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk
 


Zuständigkeit

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon    +49 301 86812-3333
E-Mail    eID_buergerkommunikation@bmi.bund.de
WWW    Kontaktformular der Bürgerkommunikation auf dem Personalausweisportal
Öffnungszeiten    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr Gebührenpflichtig: 0,039 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk.
Sonstige Angaben    Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk
 


Voraussetzungen

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:


Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.


Volltext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder ab Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.

Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

Durch eine Änderung Ihrer Anschrift wird Ihr Personalausweis nicht ungültig.

Ab dem 02.08.2021 wurde das EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises für neu ausgestellte Personalausweise eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo werden deshalb aber nicht ungültig.

Ihren Personalausweis können Sie in der Regel als elektronischen Identitätsnachweis nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz oder online über den PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst freischalten lassen.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde
Gebühr: EUR 6,00
 

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Gebühren für den Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Gebühr
10 EUR (FIX)

Gebühren für den vorläufigen Personalausweis Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Gebühr
13 EUR (FIX)

Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Abgabe
30 EUR (FIX)

Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.


Erforderliche Unterlagen

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.


Zuständige Stelle(n)