Börse: Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten zum Börsenhandel beantragen


Volltext

An einer Börse nach § 23 BörsG handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate. Diese Güter und Rechte werden in Deutschland nur an der EEX in Leipzig und der Eurex in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

28.09.2021

Zuständigkeit

zuständig: Börsengeschäftsführung


Zuständige Stelle(n)

Börsengeschäftsführung