Börse: Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel beantragen


Volltext

Wertpapiere, die im regulierten Markt an einer Börse gehandelt werden sollen, bedürfen der Zulassung oder der Einbeziehung durch die Geschäftsführung.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Die Wertpapierzulassung muss vom Emittenten der Wertpapiere ggf. zusammen mit einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes tätigen Unternehmen bei der Börse beantragt werden.

Die Bekanntgabe der Zulassung erfolgt auf Kosten der Antragsteller im Bundesanzeiger durch die Börsengeschäftsführung.


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

28.09.2021

Zuständigkeit

zuständig: Börsengeschäftsführung


Zuständige Stelle(n)

Börsengeschäftsführung