Börse: Zulassung als Handelsteilnehmer beantragen


Volltext

Für die Teilnahme am Handel als Handelsteilnehmer benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung. Diese erfolgt durch die Börsengeschäftsführung.

Jeder Handelsteilnehmer kann eine unbegrenzte Anzahl von Händlern haben. Ein Handelsteilnehmer muss jedoch mindestens über einen zugelassenen Händler verfügen, um die Teilnahmevoraussetzungen für den Handel zu erfüllen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Zur Teilnahme am Börsenhandel darf nur zugelassen werden, wer gewerbsmäßig bei börsenmäßig handelbaren Gegenständen

und dessen Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Die Zulassung eines Unternehmens zur Teilnahme am Börsenhandel wird erteilt, wenn


Verfahrensablauf

Die Zulassung als Handelsteilnehmer muss schriftlich beantragt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Jede Person, die an einer Börse handeln möchte und dafür zum Handel an der Börse im Namen eines Handelsteilnehmers berechtigt sein muss, benötigt eine Zulassung zum Börsenhändler.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

11.03.2022

Zuständigkeit

zuständig: Börsengeschäftsführung


Zuständige Stelle(n)

Börsengeschäftsführung