Wissenschaftliche Forschungsvorhaben in Schulen: Genehmigung beantragen


Volltext

Wenn Sie ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben in öffentlichen Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen und Ähnliches) verfolgen, benötigen Sie für dieses eine Genehmigung der obersten Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion), sofern das Forschungsvorhaben schulamtsübergreifend, beziehungsweise bei beruflichen Schulen, stattfindet. Falls das Forschungsvorhaben ausschließlich allgemeinbildende Schulen und lediglich einen Schulamtsbereich betrifft, erfolgt die Genehmigung unmittelbar durch das jeweilige zuständige Staatliche Schulamt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens (Exposé): 

Informationsschreiben an alle Beteiligten (Schulleitung, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler): 

Muster aller Erhebungsinstrumente (z. B. Fragebogen, Interviewleitfaden) mit vollständigen Fragen

Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Teilnehmenden ab dem 14. Lebensjahr auf der Basis des Informationsschreibens (informierte Einwilligung)

Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf der Basis des Informationsschreibens bei minderjährigen Teilnehmenden (informierte Einwilligung):

Erklärung des Antragstellers zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.


Verfahrensablauf


Hinweise (Besonderheiten)

Werden die Ergebnisse des genehmigten Forschungsvorhabens von der Genehmigungsbehörde angefordert, ist die antragstellende Person verpflichtet, diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Nutzung von Tätigkeitsanreizen ist nicht zulässig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.04.2022

Zuständigkeit

Genehmigungsbehörde:


Zuständige Stelle(n)

Referat VII 230 - Schulrecht, Lehrerbeamten- und Tarifrecht, Lehrereinstellung
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt