Hundehaltung: Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 2a Absatz 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- §§ 4, 17 Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V)
- §§ 2, 4 Absatz 3, 8 Absätze 1, 2 und 3 der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V)
- Tarifstelle 10.1.7 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
14.11.2022Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Von der Erhebung der Gebühr kann im Einzelfall aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise abgesehen werden
Volltext
Bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten, sonstigen öffentlichen Veranstaltungen und in Verkaufsstätten oder Zoos sowie an Orten, an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, herrscht Leinenpflicht für alle Hunde. Ausnahmen gelten für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sowie für Diensthunde von beispielsweise Polizei, Zoll und von Streitkräften.
Gefährliche Hunde unterliegen darüber hinaus einer generellen Leinenpflicht. Diese gilt nicht, wenn es sich um Jagd- und Herdengebrauchshunde handelt und sie im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden (z. B. ein Jagdhund während der Jagd).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
- Für alle Hunde: Grundsätzliche Leinenpflicht bei Veranstaltungen und Orten an denen die Möglichkeit zum Ausweichen vor anderen Personen oder die Reaktionsfähigkeit der Hundehalterin oder des Hundehalters beeinträchtigt ist, Verkaufsstätten oder Zoos
- Ausnahme für Blinden- und Behindertenbegleithunde, Diensthunde (z. B. Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Polizei, Zoll, Streitkräfte)
- Für gefährliche Hunde: generelle Leinenpflicht
- Ausnahme für Jagd- und Herdengebrauchshunde während des Einsatzes ihrer jeweiligen Zweckbestimmung
Zuständigkeit
- örtliche Ordnungsbehörden
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständige Mitarbeiter
Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
038322 54-131
038322 54-703Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
038322 54-136
038322 54-703