Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt beantragen


Volltext

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Familiengericht einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen der Annehmenden:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle wenden und ein Bewerbungsverfahren durchlaufen. Nach bestandener Adoptionspflegezeit können Sie den Adoptionsantrag stellen:


Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger.


Fristen

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

;

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.04.2026;07.07.2026

Zuständigkeit

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.


Ansprechpunkt

Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.


Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder