Förderung: Kommunale Kulturförderung beantragen


Volltext

Die Beantragung kommunaler Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel direkt über die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den Landkreis. Da die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, können Umfang, Förderbedingungen und aktuelle Fördermöglichkeiten unterschiedlich ausfallen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob derzeit im Rahmen der kommunalen Kulturförderung kulturelle Projekte gefördert werden und welche Antragsfristen sowie Fördervoraussetzungen gelten.


Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

30.07.2025

Zuständigkeit

Freiwillige Leistung der Kommune.


Zuständige Stelle(n)