Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte erhalten
Handlungsgrundlage(n)
- § 28 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
23.06.2026Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.
Verfahrensablauf
Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.
Volltext
Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.
Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:
- eine eingehende Untersuchung
- Anleitung zu effektiver Mundhygiene
- Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern
Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.
Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.
Zuständigkeit
Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen
Erforderliche Unterlagen
- elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Zuständige Stelle(n)
Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt