Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte erhalten


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

23.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.


Verfahrensablauf

Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.


Volltext

Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:

Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.


Zuständigkeit

Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt