Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) beantragen


Volltext

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis).

Dies bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Es zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland


Verfahrensablauf

Das Certificate of good standing können Sie nur bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Referat IV A – Berufe im Gesundheitswesen; Landesprüfungsamt


Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt