Erzeugerorganisation: Anerkennung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

28.05.2021

Verfahrensablauf

  1. Antragsprüfung
  2. Bescheiderstellung

Volltext

Eine Agrarorganisation ist auf ihren Antrag hin anzuerkennen, wenn sie

  1. die allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen und
  2. die besonderen Anerkennungsvoraussetzungen, die jeweils für die antragstellende Agrarorganisation nach dem Unionsrecht, dem Agrarmarktstrukturgesetz und dieser Verordnung für bestimmte Agrarorganisationen oder bestimmte Erzeugnisbereiche gelten, erfüllt.

Für jeden Erzeugnisbereich, in dem eine Agrarorganisation tätig ist, bedarf es einer gesonderten Anerkennung.


Voraussetzungen

Eine Agrarorganisation muss

  1. eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder eine Personenvereinigung des Privatrechts sein,
  2. ihre Gründung auf eine Initiative ihrer Mitglieder zurückführen können,
  3. ihren Hauptsitz in einem Land haben, in dem sie
    a) über Mitglieder verfügt und
    b) eine im Vergleich mit ihrer Gesamttätigkeit nicht nur unbedeutende Tätigkeit entfaltet, soweit es sich nicht um einen Branchenverband handelt
  4. über eine schriftliche Satzung verfügen, der Name, Hauptsitz und die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen zu entnehmen sind, und 
  5. die Regelungen enthält

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Über den Antrag ist innerhalb von vier Monaten ab dem Vorliegen der für die Prüfung der Anerkennung erforderlichen Angaben und Unterlagen durch Bescheid zu entscheiden. Fehlen erforderliche Angaben oder Unterlagen, unterrichtet die Behörde den Antragsteller hiervon.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

(nach Zeitaufwand) für die Anerkennung einer Erzeugerorganisation

Verwaltungsgebühr
75 EUR (FIX)

für die jährliche Prüfung der Bedingungen für die Anerkennung


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Referat VI 320 - Landwirtschaftliche Produktion und Vermarktung
Adresse
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Marten Helmke (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-16320