Kindergeld beantragen


Volltext

Die Zahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig. Sie beträgt für jedes Kind 259,00 EUR.

Grundsätzlich haben Sie ab der Geburt Ihres Kindes bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Kindergeld. Auch danach kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, maximal aber bis zum 25. Geburtstag:

Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat und sich nicht allein finanziell versorgen kann, steht Ihnen auch nach dem 25. Geburtstag Ihres Kindes Kindergeld zu. Die Behinderung muss aber schon vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und ursächlich dafür sein, dass sich Ihr Kind nicht allein finanziell versorgen kann.

Das Kindergeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Ihr Kind in Ihrem alleinigen Haushalt lebt. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können Sie gemeinsam bestimmen, wer von Ihnen das Kindergeld erhalten soll.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für den Kindergeldantrag benötigen Sie:


Voraussetzungen

Voraussetzungen, die für Sie als Eltern gelten:

Voraussetzungen, die für Ihr Kind gelten:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können Kindergeld online über die eServices der Familienkasse beantragen. Nachweise können Sie dort ebenfalls hochladen. Die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt.

Sie können Ihren Kindergeldantrag auch schriftlich einreichen.

Für eine Online-Antragsstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis:

Für eine schriftliche Antragstellung:

Wenn Sie keine Online-Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie das Kindergeld schriftlich beantragen. Hierzu können Sie sich den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Vordruck selbst ausdrucken. Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse.

Wenn Sie den Antrag abgeschickt haben, setzt sich der Prozess wie folgt fort:

Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte. Das sind zum Beispiel: Ihr Kind bricht die Schulausbildung ab oder Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf.


Fristen

Es gibt keine Frist. Beachten Sie, dass das Kindergeld nach Antragseingang rückwirkend höchstens für die letzten 6 Monate gezahlt wird. 


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die zuständige Familienkasse prüft in bestimmten Abständen, ob Sie die Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch noch erfüllen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

17.11.2025

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Hotline der Familienkasse

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Adresse
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg