Fahrerkarte: Erneuerung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.07.2023;20.05.2021

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Gebühr

Verwaltungsgebühr
22 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.


Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind für die Beantragung der Erneuerung einer Fahrerkarte die Landräte und kreisfreien Städte zuständig.


Fristen

Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt