Fahrerkarte: Ersatz wegen Verlust beantragen


Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.

Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen

Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte bemerkt wird, muss der Fahrer


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    


Verfahrensablauf

Bei der nach dem Wohn- oder Aufenthaltsort zuständigen Behörde kann eine neue Fahrerkarte wegen Verlust einer vorhandenen Karte beantragt werden.

Zur Antragstellung der Fahrerkarte ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da auch eine Unterschrift zu leisten ist. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben, die Schreibweise der persönlichen Daten und des Inhalts.

Dem Antrag sind die jeweils erforderlichen Unterlagen beizufügen. Der Inhaber der Fahrerkarte hat auf Verlangen der Behörde oder Stelle, welche die Ersatzkarte ausstellt, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen er die ihm erteilte Fahrerkarte nicht zurückgeben kann. Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit. Eine wiederaufgefundene Karte ist der ausstellenden Behörde oder Stelle zurückzugeben. Beträgt die Restlaufzeit der zu ersetzenden Karte weniger als sechs Monate, ist die Karte zu erneuern.

Vor der Ausstellung einer (neuen) Fahrerkarte erfolgen durch die zuständige Behörde oder Stelle Anfragen bei dem zentralen Fahrerlaubnisregister, dem zentralen Fahrerkartenregister und den Fahrerkartenregistern der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ob das vorgelegte Führerscheindokument gültig ist und ob dem Antragsteller bereits anderweitig eine Fahrerkarte ausgestellt wurde. Die Ersatz-Fahrerkarte wird per Post zugestellt. Wird eine Fahrerkarte ersetzt, entspricht die Gültigkeitsdauer der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte.

Bei Verlust einer Fahrerkarte unterrichtet der Karteninhaber unverzüglich die Behörde oder Stelle, welche die verlorene Fahrerkarte erteilt hat. Die die Ersatzkarte ausstellende Behörde oder Stelle meldet den Verlust dem Fahrerkartenregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. Der Fahrer kann seine Fahrt ohne Fahrerkarte während eines Zeitraums von höchstens 15 Kalendertagen fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs zu seinem Standort erforderlich ist, sofern der Fahrer nachweisen kann, dass es unmöglich war, die Fahrerkarte während dieses Zeitraums vorzulegen oder zu benutzen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

;

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 


Fachlich freigegeben am

19.07.2023;20.05.2021

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind für die Beantragung einer neuen Fahrerkarte die Landräte und (Ober)Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als Fahrerlaubnisbehörden zuständig. Für Diebstahlsanzeigen kann man sich in Mecklenburg-Vorpommern an jedes Polizeipräsidium wenden, da diese alle polizeilichen Aufgaben wahrnehmen.


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt