Fahrerkarte: Ersatz wegen Diebstahl beantragen


Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

19.07.2023

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Fahrerkarte ist der für den gewöhnlichen Wohnsitz des Antragstellers zuständige Landrat oder Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt. 


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt


Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
03831 115


Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
03831 115


Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
03831 115