Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

12.03.2026

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr
37.5 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühr
5.1 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Volltext

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

 Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.


Fristen

Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt