Gründungszuschuss beantragen


Volltext

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben.

Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und Arbeitslosengeld beziehen. Ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich.

Wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit nicht mindestens noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für 150 Tage haben, können Sie keinen Gründungszuschuss erhalten.

Ausnahme: Menschen mit Behinderungen können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

Ob eine Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht (mehr) gefördert werden. Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine erlaubnispflichtige selbständige Tätigkeit ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung einreichen. Dafür brauchen Sie:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Ihnen können aber – je nach Ihrer Wahl der fachkundigen Stelle - Kosten für die Bescheinigung der Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung entstehen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.


Verfahrensablauf

Den Gründungszuschuss müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen:


Fristen

Antragsfrist: Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufnehmen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Schritt in die Selbständigkeit bei Ihrer Kranken- und Rentenversicherung über Ihre Versicherungspflichten und die Möglichkeiten der Weiterversicherung.

Als Selbständige oder Selbständiger können Sie auch beantragen, in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig zu werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

12.12.2025

Zuständigkeit

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.


Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte