Geburt auf einem deutschen Seeschiff anzeigen


Volltext

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.


Voraussetzungen

Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.


Verfahrensablauf


Fristen

Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.


Formulare


Weiterführende Informationen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.04.2021

Zuständigkeit

Standesamt I Berlin

Adresse        Schönstedtstraße 5
                     13357 Berlin, Stadt
Telefon        +49 30 90269-5000
Fax              +49 30 90269-5245


E-Mail        post.standesamt1@labo.berlin.de
WWW        Standesamt I in Berlin


Öffnungszeiten    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
                            Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
 


Ansprechpunkt

Standesamt I Berlin


Zuständige Stelle(n)

Standesamt I Berlin
Adresse
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
+49 30 90269-5000