Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet: Geburtsurkunde beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Zuständigkeit

Standesamt I in Berlin


Fristen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.


Volltext

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.


Verfahrensablauf


Formulare


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703

Standesamt I Berlin
Adresse
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt