Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen


Volltext

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.

Geburtsurkunde, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister oder Internationale Geburtsurkunde je EUR 15,00
bei gleichzeitiger Ausstellung für jedes weitere Exemplar: EUR 7,50


Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung:

Beantragung per Post oder Telefax:

Online-Beantragung:

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.


Fristen

keine


Formulare


Weiterführende Informationen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.04.2021

Zuständigkeit


Ansprechpunkt

Wohnsitzstandesamt oder zuständiges Standesamt


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703