Störfallrelevanter Betriebsbereich: Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme übermitteln


Volltext

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie sind Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse und wollen diesen in Betrieb nehmen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Informationen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermitteln, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.02.2025

Zuständigkeit

Zuständige Behörde

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad