Güterkraftverkehr: EU-Gemeinschaftslizenz oder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.11.2020

Volltext

Die gewerbliche Durchführung von Transportleistungen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist erlaubnispflichtig. Dabei ist zwischen einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (gilt nur im Inland) und einer Gemeinschaftslizenz (gilt innerhalb der Europäischen Union) zu unterscheiden. Die wesentlichen Erteilungsfaktoren sind:

Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Ausbildung als Verkehrsfachwirt oder Speditionskaufmann/-frau (Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen)

Eigenkapital von EUR 9.000 für das erste, EUR 5.000 für jedes weitere Kraftfahrzeug)

Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind bei den Bürgerämtern zu beantragen und von diesem direkt an die Erlaubnisbehörde zu übersenden. Sofern Unternehmer bereits selbstständig sind, müssen auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen der Arbeitnehmer und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden. Die Unterlagen für die persönliche Zuverlässigkeit dürfen bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein).

Die Antragsstellung erfolgt bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde (Betriebssitz des Unternehmens).


Voraussetzungen

Die Genehmigung gemäß für den gewerblichen Güterkraftverkehr wird Ihnen nur erteilt, wenn:


Zuständigkeit

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seine Niederlassung hat. Besteht keine Niederlassung, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Betroffenen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
300 EUR (FIX)

Zuzüglich zur Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis beziehungsweise der Lizenz kommt für jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug EUR 55,00 pro Ausfertigung/beglaubigte Kopie; bei Antragstellung ist ein Vorschuss in Höhe von EUR 200,00 plus EUR 3,30 für jeweils eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister zu entrichten.


Fristen

keine

Die Erlaubnis wird längstens für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt.


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.


Formulare


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt