Europawahl: Wahlergebnis feststellen


Volltext

Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend stellen der Kreiswahl- oder Stadtwahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des Kreises oder der kreisfreien Stadt die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben. Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest. Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der Bundeswahlausschuss
darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:


Bearbeitungsdauer

circa 4 Wochen


Fristen

entfällt


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Zuständige Stelle(n)

Fachdienst 03 - Kommunalaufsicht
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Anja Dobrint (SB Allgemeine Kommunalaufsicht)
Telefon 03831 357-1292