Fahrerlaubnis: der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.12.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.


Volltext

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:


Voraussetzungen

Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:


Zuständigkeit

zuständige Fahrerlaubnisbehörde


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr
7.7 EUR (FIX)

Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung

Gebühr
3.3 EUR (FIX)

Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Kosten für die Überprüfung je Begleitperson


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt