Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit Behinderung in vollstationären Einrichtungen und besonderen Wohnformen


Volltext

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der

im Vordergrund stehen?

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.  

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.


Voraussetzungen

oder

 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Antragstellung ist kostenlos.


Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.


Fristen

Keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

21.06.2021

Zuständigkeit

Pflegekasse


Zuständige Stelle(n)

Ihre zuständige Pflegekasse