Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage für Kriegsopfer


Volltext

Wenn Sie infolge einer Schädigung hilflos sind, können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Hilflosigkeit wird zum Beispiel bei diesen als Schädigungsfolgen anerkannten Gesundheitsstörungen angenommen:

Für die Ermittlung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage gelten die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) aufgestellten Grundsätze.

Sie gelten als hilflos, wenn Sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

Dies gilt auch, wenn:

oder


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf

Die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine schädigungsbedingte Hilflosigkeit vorliegt, erfolgt in der Regel im Wege einer versorgungsärztlichen Begutachtung (unter Umständen im Rahmen eines Hausbesuchs).


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.11.2020

Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt