Pflegebereich: Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beantragen


Volltext

Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne der Pflegeversicherung tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen

Die Angebote erbringen hierbei niedrigschwellige Betreuungsleistungen und/oder niedrigschwellige Entlastungsleistungen.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind gemäß dem Recht der Pflegeversicherung:

Durch ein Angebot zur Unterstützung im Alltag können auch mehrere der oben genannten Bereiche abgedeckt werden.

Beispiele für anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUiA) sind:

Damit Pflegebedürftige für die Leistungen des Angebots eine Kostenerstattung im Rahmen der Pflegeversicherung erhalten können, müssen Sie als Anbieterin oder Anbieter das Angebot durch die zuständige Behörde zuvor nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts anerkennen lassen. Wenn Sie eine Anerkennung erhalten haben,

Die Voraussetzungen für die Anerkennung im Einzelnen sind länderspezifisch geregelt.

Jedes Bundesland bestimmt, welche Behörde für das jeweilige Anerkennungsverfahren zuständig ist. Je nach Angebotsart können im Land unterschiedliche Behörden für die Anerkennung zuständig sein – dies wird im Landesrecht geregelt.

In manchen Bundesländern können Sie auf Fördermöglichkeiten für ehrenamtlich getragene Angebote zurückgreifen.

Nähere Hinweise finden Sie auf entsprechenden Homepages der Bundesländer.


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.10.2025;21.06.2021

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich LAGuS 2022 - Förderung II – 3
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt