Eine Rentenauskunft anfordern


Volltext

Die Rentenauskunft enthält

Hinweis:
Die Rentenauskunft ist nicht dasselbe wie die Renteninformation (oft auch als "Rentenbescheid" bezeichnet), die Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr erhalten. Die Rentenauskunft informiert sehr umfangreich über weitere Rentenansprüche. Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie statt einer Renteninformation automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen keine weiteren Unterlagen. 


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Rentenauskunft per Post erhalten möchten:

Wenn Sie die Rentenauskunft online erhalten möchten:


Bearbeitungsdauer

Onlineverfahren: ungefähr 7 Tage


Fristen

Es gib keine Frist.


Formulare

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

18.07.2022

Zuständige Stelle(n)

Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung

Ihr zuständiger Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung