Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen


Volltext

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag im Original, der


Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:


Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen


Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr M. Schmidt (Leiter/in Haupt- und Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-116
Telefax 038322 54-703

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703