Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen


Volltext

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.
Wenn Sie bei vorherigen Europawahlen bereits im Wählerverzeichnis eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen Antrag zu stellen.
In den übrigen Fällen müssen Sie die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag nach Anlage 2A Europawahlordnung


Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie am Wahltag:

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen,
wenn Sie am Wahltag:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Als Unionsbürgerin beziehungsweise Unionsbürger können Sie sich folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen:


Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen


Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl


Formulare

Anlage 2A zur Europawahlordnung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständigkeit

Gemeindewahlbehörden in Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Der Ansprechpunkt in Mecklenburg-Vorpommern sind bei den amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.


Zuständige Stelle(n)

Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr M. Schmidt (Leiter/in Haupt- und Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-116
Telefax 038322 54-703

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703