Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.08.2023

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).


Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr: EUR 98,00

Gebühr
98 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.


Voraussetzungen

Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:


Ansprechpunkt

die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde


Zuständigkeit

die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde


Fristen


Formulare


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt