Eheschließung im Ausland ohne Inlandswohnsitz: Nachbeurkundung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

05.06.2023;02.09.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

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Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der einschlägigen Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe durch das örtliche Standesamt. Die Festsetzung aus dem zur Verfügung stehenden Rahmen richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Prüfung ausländischen Rechts erforderlich ist. In Einzelfällen ist auch eine Beurkundung ohne vertiefte Prüfung ausländischen Rechts möglich.

Verwaltungsgebühr
80 EUR (FIX)

für die Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin (Auslandsstandesamt), wenn ausschließlich deutsches Recht zu beachten ist

Verwaltungsgebühr
125 EUR (FIX)

für die Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin (Auslandsstandesamt), wenn für eine Person ausländisches Recht zu beachten ist

Verwaltungsgebühr
170 EUR (FIX)

für die Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin (Auslandsstandesamt), wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist


Zuständigkeit

An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.

War die antragstellende Person jemals im Inland wohnhaft (z. B. auch als Kind)?


Volltext

In Deutschland gibt es kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, sind Sie also nicht verpflichtet, sich in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen.

Um den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen zu erleichtern, kann es jedoch von Vorteil für Sie sein, sich beim für Sie zuständigen Standesamt in ein deutsches Eheregister eintragen zu lassen. Dort können Sie sich anschließend eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen. Diese beweist Ihre Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.

Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland im Falle einer für den deutschen Rechtsbereich wirksam geschlossenen Ehe grundsätzlich anerkannt, jedoch oftmals nur dann akzeptiert, wenn ihre Echtheit in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierfür ist eine Apostille oder Legalisation hilfreich, die die Echtheit der Urkunde bestätigt. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde, ist in vielen Fällen eine Übersetzung erforderlich.

Hinweise:


Voraussetzungen


Fristen


Erforderliche Unterlagen


Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)

Standesamt I Berlin
Adresse
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt