Ortsfeste Schießstätte: Betriebserlaubnis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.02.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Voraussetzungen

Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller


Fristen

Die Erlaubnis muss vor der Aufnahme der Nutzung beantragt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Waffenbehörde


Zuständigkeit

Waffenbehörde


Volltext

Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde.

Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird.


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt