Güterkraftverkehr: Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr beantragen
Fachlich freigegeben am
24.08.2020Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Weitere Kosten entstehen für die Berichtigung/ Ersatzausstellung/ Änderung der Fahrerbescheinigung oder der beglaubigten Kopie sowie der Überprüfung der Voraussetzungen der Fahrerbescheinigung
Verfahrensablauf
Die Bearbeitung kann ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, bis zu zwei Wochen dauern.
Zuständigkeit
Die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Handlungsgrundlage(n)
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
- § 20 GüKGrKabotageV
- Artikel 5, Absatz 1 der EU- Verordnung 1072/2009
- Nummer 1.6 der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr
- Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Volltext
Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.
Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.
Erforderliche Unterlagen
- Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
- folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
- Führerschein
- Reisepass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine EU-Gemeinschaftslizenz.
- Sie beschäftigen Fahrpersonal aus Drittstaaten.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt