Einmalige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Sonderbedarfe beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 24 Absatz 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Kommunalträger-Zulassungsverordnung - KomtrZV)
Weiterführende Informationen
- Fachliche Weisungen zu § 24 SGB II, allerdings nur zu den orthopädischen Schuhen und therapeutischen Geräten
- Informationen zu einmaligen Leistungen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Fachlich freigegeben am
11.08.2026Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Verfahrensablauf
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Grundsicherungsgeld beantragen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus oder schreiben Sie einen begründeten formlosen Antrag, je nach Vorgabe Ihres zuständigen Jobcenters.
- Schicken Sie den Antrag an das Jobcenter. Fügen Sie die vom Jobcenter angefragten notwendigen Unterlagen bei.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Dabei können weitere Nachweise von Dritten, zum Beispiel Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter, erforderlich sein. Die Behörde trifft eine Einzelfallentscheidung.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter. Der Antrag wird entweder:
- bewilligt,
- teilweise bewilligt oder
- abgelehnt.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Fristen
Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da Sie einmalige Leistungen nur erhalten, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Zuständigkeit
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter oder kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Volltext
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Grundsicherungsgeld für einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn Sie:
- ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen
- Möbel oder Haushaltsgeräte erstmals oder nach einer Scheidung oder Trennung neu anschaffen müssen
- orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen
- therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter erhalten.
Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
- gegebenenfalls:
- Nachweis über Vermögen
- Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
- Rechnung über das Hilfsmittel, aus der unter Berücksichtigung des Rezeptes der Eigenanteil ersichtlich ist
- Kostenvoranschläge
- Bitte erfragen Sie bei Ihrem Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Voraussetzungen
- Sie sind erwerbsfähig.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.
Zuständige Stelle(n)
Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder
Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen