Einmalige Leistungen in bestimmten Lebenssituationen beantragen


Volltext

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter beantragen.

Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen.


Verfahrensablauf

Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Bürgergeld beantragen.

Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.


Fristen

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die einmaligen Leistungen werden in der Zuständigkeit der kommunalen Träger, also in kreisfreien Städten und Kreisen, erbracht. Die Höhe der Leistungen kann daher regional unterschiedlich sein.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

17.02.2026

Zuständigkeit

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter oder kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende)


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen