Darlehen in bestimmten akuten Notsituationen bei Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

11.08.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verfahrensablauf

Damit Sie das Darlehen bekommen können, müssen Sie es bei Ihrem Jobcenter beantragen. Dies ist auch online über den digitalen Grundsicherungsgeldantrag möglich.


Voraussetzungen

Damit Sie das Darlehen vom Jobcenter bekommen können, müssen Sie nachweisen, dass:


Fristen

Es gibt keine Antragfrist.


Zuständigkeit

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter)


Volltext

Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, erhalten Sie einen pauschalen Geldbetrag. Das ist das Budget für den sogenannten Regelbedarf. Aus diesem Budget müssen Sie die laufenden, also regelmäßig wiederkehrenden, sowie die unregelmäßigen Kosten für anfallende Bedarfe decken.

Der Regelbedarf berücksichtigt insbesondere Bedarfe für:

Wenn aufgrund besonderer Umstände kurzfristig Ihr Budget für Ihre alltäglichen Bedürfnisse nicht reicht, kann Ihnen das Jobcenter auf Antrag für diesen unabweisbaren Bedarf ein zinsloses Darlehen gewähren.

Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben,

Beispiele dafür sind:

Das Darlehen müssen Sie gesondert beantragen und den unabweisbaren Bedarf grundsätzlich belegen. Wenn Sie Vermögen haben, müssen Sie zunächst dieses einsetzen, um die Ausgaben zu finanzieren. Je nach Sachlage kann das Jobcenter auch seinen Außendienst damit beauftragen, den Bedarf festzustellen.

Das Jobcenter kann auch entscheiden, dass Sie anstelle von Geld Sachleistungen bekommen. Die Höhe des Darlehens entspricht dann dem Wert des erforderlichen Bedarfs, also dem Anschaffungswert.

Das Darlehen müssen Sie für den angegebenen Zweck verwenden. Das Jobcenter kann hierfür einen Nachweis verlangen, zum Beispiel einen Kaufbeleg.

Sie müssen das Darlehen zurückzahlen. Die Tilgung beginnt ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt. Wenn Sie weiterhin Grundsicherungsgeld beziehen, wird das Darlehen monatlich mit Ihrem Leistungsanspruch verrechnet. In der Regel erhalten Sie dann 5 Prozent weniger des für Sie maßgebenden Regelbedarfs, bis das Darlehen zurückgezahlt ist. Wie das Darlehen in Ihrem konkreten Fall verrechnet wird, wird Ihnen schriftlich erklärt.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen