Darlehen in bestimmten akuten Notsituationen bei Bezug von Grundsicherung beantragen


Volltext

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, wird dabei ein pauschaler Geldbetrag für den Regelbedarf berücksichtigt. Dieser pauschalierte Regelbedarf umfasst neben den laufenden Bedarfen auch die in unregelmäßigen beziehungsweise in großen Abständen anfallenden Bedarfe. Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach der jeweils zugeordneten Regelbedarfsstufe, die von Ihrem Alter und Ihrer familiären Situation abhängt.

Der Regelbedarf deckt insbesondere folgende Bedarfe:

Wenn Sie aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für Ihre alltäglichen Bedürfnisse brauchen, als der Regelbedarf für Ihren individuellen Fall vorsieht, und Sie diese Kosten weder selbst bezahlen noch aufschieben können, gewährt Ihnen das Jobcenter für den unabweisbaren Bedarf auf Antrag ein zinsloses Darlehen.

Ein unabweisbarer Bedarf ist gegeben,

Beispiele dafür sind:

Das Darlehen müssen Sie gesondert beantragen und den unabweisbaren Bedarf müssen Sie grundsätzlich belegen. Wenn Sie Vermögen haben, müssen Sie zunächst dieses einsetzen, um die Ausgaben zu finanzieren. Je nach Sachlage kann das Jobcenter auch seinen Außendienst damit beauftragen, den Bedarf festzustellen.

Das Jobcenter kann auch entscheiden, dass Sie anstelle von Geld Sachleistungen bekommen. Die Höhe des Darlehens entspricht dann genau dem Wert des erforderlichen Bedarfs.

Das Darlehen müssen Sie zweckentsprechend verwenden. Das Jobcenter kann hierfür einen Nachweis, zum Beispiel einen Kaufbeleg, verlangen.

Sie müssen das Darlehen zurückzahlen. Wenn Sie zukünftig weiterhin Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird das Darlehen monatlich mit Ihrem Leistungsanspruch aufgerechnet:

Wie das Darlehen in Ihrem konkreten Fall aufgerechnet wird, wird Ihnen schriftlich erklärt. Die Tilgung beginnt ab dem Monat, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Damit Sie das Darlehen vom Jobcenter bekommen können, müssen Sie nachweisen, dass:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sie haben keine Kosten zu tragen.


Verfahrensablauf

Damit Sie das Darlehen bekommen können, müssen Sie es bei Ihrem Jobcenter beantragen. Dies ist auch online möglich über den digitalen Bürgergeldantrag.


Fristen

Es gibt keine Antragfrist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die fachlichen Weisungen der BA binden nur die Jobcenter, die in Form einer gemeinsamen Einrichtung (gE) der Bundesagentur für Arbeit und des kommunalen Trägers vor Ort, also in der Kommune oder im Kreis, geführt werden. Die Aufsicht obliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Daneben gibt es Jobcenter, die als zugelassene kommunale Träger (zkT) geführt werden, also sogenannte Optionskommunen beziehungsweise Kommunale Jobcenter. Bei diesen obliegt die Aufsicht den jeweiligen Ländern.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Zuständigkeit

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter)


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen