Vollstationäre Pflege für gesetzlich Versicherte beantragen


Volltext

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.

Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.

Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.

Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich

Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:

Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.

Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen auch Kosten für den Ausbildungszuschlag an.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Antragstellung ist kostenlos.


Verfahrensablauf

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem regionalen Pflegestützpunkt.


Fristen

Keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.10.2021

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.


Zuständige Stelle(n)

Ihre zuständige Pflegekasse