Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.05.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

- Die Festsetzung aus dem zur Verfügung stehenden Rahmen richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Prüfung ausländischen Rechts erforderlich ist. - In Einzelfällen ist auch eine Beurkundung ohne vertiefte Prüfung ausländischen Rechts möglich.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Sind beide verpartnerte Personen verstorben, können auch deren Kinder oder Eltern den Antrag stellen.


Volltext

Wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie diese nachträglich in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, die Lebenspartnerschaft nachbeurkunden zu lassen.

Die im europäischen Ausland ausgestellten Urkunden zur Lebenspartnerschaft werden innerhalb der Europäischen Union (EU) anerkannt. Außerhalb der EU ausgestellte Urkunden brauchen in der Regel eine Apostille oder eine Legalisation.

Eine Nachbeurkundung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie von einem deutschen Standesamt Lebenspartnerschaftsurkunden erhalten möchten.

Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde, kann sie in Deutschland nur nachbeurkundet werden, wenn mindestens eine der verpartnerten Personen

Antragsberechtigt sind Sie als eine der verpartnerten Personen. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem aktuellen oder letzten Wohnsitz. Haben Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland gehabt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.


Zuständigkeit

zuständig: Standesamt des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703