Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Handlungsgrundlage(n)
- § 35 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 438 Zivilprozessordnung (ZPO)
- Tarifstelle 4.1.6 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
15.05.2026Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
- Die Festsetzung aus dem zur Verfügung stehenden Rahmen richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand, der für die Prüfung ausländischen Rechts erforderlich ist. - In Einzelfällen ist auch eine Beurkundung ohne vertiefte Prüfung ausländischen Rechts möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Sind beide verpartnerte Personen verstorben, können auch deren Kinder oder Eltern den Antrag stellen.
Volltext
Wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie diese nachträglich in ein deutsches Lebenspartnerschaftsregister eintragen lassen. Sie sind nicht verpflichtet, die Lebenspartnerschaft nachbeurkunden zu lassen.
Die im europäischen Ausland ausgestellten Urkunden zur Lebenspartnerschaft werden innerhalb der Europäischen Union (EU) anerkannt. Außerhalb der EU ausgestellte Urkunden brauchen in der Regel eine Apostille oder eine Legalisation.
Eine Nachbeurkundung ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie von einem deutschen Standesamt Lebenspartnerschaftsurkunden erhalten möchten.
Wenn die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet wurde, kann sie in Deutschland nur nachbeurkundet werden, wenn mindestens eine der verpartnerten Personen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
- in Deutschland als Flüchtling oder als staatenlos anerkannt ist.
Antragsberechtigt sind Sie als eine der verpartnerten Personen. Zuständig ist das Standesamt an Ihrem aktuellen oder letzten Wohnsitz. Haben Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland gehabt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Zuständigkeit
zuständig: Standesamt des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland
- gab es noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, ist Standesamt I in Berlin zuständig
Erforderliche Unterlagen
- ausländische Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde für jede verpartnerte Person
- Personalausweise oder Reisepässe beider verpartnerter Personen
- bei vorangegangenen Ehen oder Lebenspartnerschaften
- beglaubigte Abschrift des Eheregisters oder Lebenspartnerschaftsregisters mit Auflösungsvermerk oder
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsurteil oder
- Sterbeurkunde
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
038322 54-135
038322 54-703