Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland


Volltext

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.


Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig


Formulare

Diverse (Kommunalabhängig)


Fachlich freigegeben durch

Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandrecht, des Landes Bremen

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.10.2020

Zuständigkeit

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt i.d.R. durch das Standesamt welches das zu Grunde liegende Register führt.

Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland begründete Lebenspartnerschaft in dem von ihm geführten Lebenspartnerschaftsregister nachbeurkundet hat.


Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges, registerführendes Standesamt


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703