Umsatzsteuerheft beantragen


Volltext

Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.


Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes bei der zuständigen Behörde beantragen.


Fristen

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.


Hinweise (Besonderheiten)

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:


Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.04.2021

Zuständigkeit

Finanzamt


Zuständige Stelle(n)