Kredit für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus beantragen


Volltext

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

Gefördert werden energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauauftrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Sie können einen Kredit von bis zu EUR 120.000 pro Wohneinheit für folgende Maßnahmen bekommen:

Keine Förderung bekommen Sie:

Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzhaus-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Haus und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:

Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
 


Handlungsgrundlage(n)

Merkblatt Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner einreichen:

Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

und für Darlehen über EUR 25.000 müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Die Bestätigungen erhalten Sie von Ihrem Energieeffizienz-Experten.


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Antragsberechtigt sind:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

entfällt


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.


Bearbeitungsdauer

3 bis 5 Tage

Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.


Fristen


Formulare

Hinweis:
Die Originalformulare bekommen Sie von Ihrem Finanzierungspartner. Sie füllen die Formulare gemeinsam aus.
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main