Transfermaßnahmen Bewilligung


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.09.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Volltext

Als Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.

Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.

Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.

Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Voraussetzungen

Mindesterfordernisse:

Betriebliche Voraussetzungen:

Persönliche Voraussetzungen:

Weitere Voraussetzungen:


Verfahrensablauf

Transfermaßnahmen können Sie schriftlich und online beantragen. Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend stellen Sie den schriftlichen Antrag und rechnen die Maßnahmekosten schriftlich ab:

Wenn Sie die Transfermaßnahmen online beantragen wollen:


Fristen

Vor dem Abschluss des Sozialplan Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.

Sie müssen den Antrag auf Förderung einer Transfermaßnahme stellen, bevor die Transfermaßnahme beginnt.


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder