Transferkurzarbeitergeld Bewilligung


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

07.09.2022

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Voraussetzungen

Mindesterfordernisse:

Betriebliche Voraussetzungen:

Persönliche Voraussetzungen:

Weitere Voraussetzungen:

Das Transferkurzarbeitergeld darf nicht dazu dienen, die Betroffenen anschließend wieder in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Konzern zu beschäftigen.


Verfahrensablauf

Transfer-Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich und online beantragen. Das Verfahren ist mehrstufig. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit für eine Transferberatung auf. Anschließend zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.

Wenn Sie das Transferkurzarbeitergeld online beantragen wollen:


Fristen

Vor dem Abschluss des Sozialplans beziehungsweise Interessenausgleichs müssen Sie eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit wahrnehmen.


Volltext

Wenn Ihr Betrieb dauerhaft Stellen abbauen muss, beispielsweise wenn eine Abteilung aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden muss, kann Ihnen Transferkurzarbeitergeld zustehen. Die von dem dauerhaften Arbeitsausfall betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in einer betriebsorganisatorischen Einheit zusammengefasst. Für diese Beschäftigten können Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen.

Sie als Arbeitgeber beziehungsweise als Transfergesellschaft beantragen, zahlen und rechnen das Transferkurzarbeitergeld ab. Sie gehen bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten also zunächst in Vorleistung. Ihre Beschäftigten müssen dabei nichts tun.

Das Transferkurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend ausgezahlt.

Die Höhe des Transferkurzarbeitergeldes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Sie bekommen das Transferkurzarbeitergeld

Sie können das Transferkurzarbeitergeld allerdings nicht gleichzeitig mit dem Kurzarbeitergeld oder dem Saison-Kurzarbeitergeld beziehen.

Bevor Sie Transferkurzarbeitergeld bekommen, kann eine Förderung der Teilnahme an einer Transfermaßnahme vorausgehen. Das Transferkurzarbeitergeld und die Förderung von Transfermaßnahmen lassen sich sinnvoll aufeinander abstimmen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder