Mehraufwands-Wintergeld als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

13.10.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verfahrensablauf

Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch das Verfahren KEA ("Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen") nutzen.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:


Volltext

Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmende gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.

Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.

Als Arbeitgeber können Sie das Mehraufwands-Wintergeld für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt

Mehraufwands-Wintergeld erhalten Sie nur für gewerblich beschäftigte Arbeitnehmende. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Da die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, gilt dies für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitgeber-Hotline

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder