Berufliche Eignung feststellen lassen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

22.06.2026

Volltext

Wenn wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung noch nicht feststeht, welche beruflichen Tätigkeiten für Sie geeignet sind, können Sie Ihre berufliche Eignung feststellen lassen oder eine Arbeitserprobung durchführen.

Je nach Situation erhalten Sie die für Sie passende Maßnahme:

Dazu gehören:

Diese Maßnahmen können Sie dabei unterstützen, Ihre Fähigkeiten, Kenntnisse, Interessen und beruflichen Möglichkeiten festzustellen. So können Sie herausfinden, welche Tätigkeiten für Sie geeignet sind und welche Unterstützung Sie für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben benötigen.

Bei einer Arbeitserprobung können Sie berufliche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen kennenlernen und praktisch erproben. Die Ergebnisse helfen dabei, passende Unterstützungsangebote für Ihren weiteren beruflichen Weg auszuwählen.

Während Sie an einer der Maßnahmen teilnehmen, bekommen Sie eine sozialpädagogische und psychologische Begleitung.

Am Ende dokumentiert ein Abschlussbericht Ihr persönliches Leistungsvermögen. Darin steht auch, ob und gegebenenfalls welche Beschäftigungsmöglichkeiten für Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage kommen.

Wenn Sie während der Teilnahme Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld haben, erhalten Sie dies in der Regel weiterhin. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie stattdessen Übergangsgeld erhalten.


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Agentur für Arbeit, welche Unterlagen Sie benötigen.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Die Agentur für Arbeit als Ihr zuständiger Rehabilitationsträger übernimmt für Sie die Kosten, die während Ihrer Teilnahme entstehen. Während der Diagnosemaßnahme sind Sie grundsätzlich kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

Bundesagentur für Arbeit (BA), Servicetelefon für Hörgeschädigte

Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit