Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen


Volltext

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Gemeindebehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlbehörden. Gemeindewahlbehörden sind für die amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

Auszügen von Daten anderer Personen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten


Formulare

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständigkeit

Gemeindewahlbehörden


Ansprechpunkt

In amtsangehörigen Gemeinden die Amtsvorsteher und für die übrigen Gemeinden die Bürgermeister.


Zuständige Stelle(n)

Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr M. Schmidt (Leiter/in Haupt- und Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-116
Telefax 038322 54-703

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703