Bauartzulassung für Geräte und anderen Vorrichtung, in die sonstige radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen Erteilung


Volltext

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ist zuständig für die Erteilung von Bauartzulassungen für Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen. Wenn Sie eine Bauartzulassung für eine Vorrichtung oder Anlage erwerben, können Sie diese ohne Genehmigung oder Anzeige verwenden.

Mit der Erteilung der Bauartzulassung bestätigt das BfS, dass die geprüften Baumuster die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz erfüllen. Die Bauartzulassung umfasst die gesamte Bauart. Für einzelne Geräte ist keine spezielle Zulassung oder Prüfung mehr erforderlich.

Ihren Antrag auf Bauartzulassung für Vorrichtungen, in die radioaktive Stoffe eingefügt sind, sowie für Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung reichen Sie beim BfS ein.

Hinweis:
Das BfS erteilt die Bauartzulassung für höchstens 10 Jahre. Auf Antrag können Sie eine erteilte Bauartzulassung verlängern lassen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge auf Zulassung können stellen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Bauartzulassung erheben das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und gegebenenfalls die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Kosten.

 
Bei besonderen Voraussetzungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Bauartzulassung schriftlich beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellen.


Bearbeitungsdauer

innerhalb von 12 Monaten


Fristen

keine


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)


Fachlich freigegeben am

01.09.2020

Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Postanschrift

Postfach:10 01 49
38226 Salzgitter
Adresse
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bauartzulassungen
Postanschrift

Postfach:100149
38201 Salzgitter